|
Geschrieben von: Guru
|
|
Dienstag, den 14. Februar 2012 um 18:02 Uhr |

Härtere Strafe für Hells Angel
Kiel – Das hat der Bundesgerichtshof angeordnet, als Begründung nennt der BGH das Urteil "rechtsfehlerhaft". Damit geht das Verfahren gegen einen 38-jährigen Hells Angel zurück an das Landgericht wo erneut wegen versuchter Nötigung, gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes gegen den Mann verhandelt wird.
Wie die Kieler Nachrichten berichten gab der BGH damit der Revision der Staatsanwaltschaft statt, welche eine härter Strafe gefordert hatte.
© RIDE FREE - 14.02.2012
|